Der Umstieg aufs Fahrrad lohnt sich nicht nur gesundheitlich. Die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, können auch Radfahrer in Anspruch nehmen. Damit werden im Steuerrecht die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte berücksichtigt.
Die Entfernungspauschale mindert die zu versteuernden Einkünfte. Sie kann von allen Arbeitnehmern und auch von Selbstständigen in Anspruch genommen werden, unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen und gleichgültig, ob sie den Weg zur Arbeit zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Motorrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Auto zurückgelegt haben.