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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Ungeimpfte können vorerst weiterarbeiten, aber es gibt noch einige offene Fragen

Die Mitte Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Einführung einer Impfpflicht für Einrichtungen in der Gesundheits- und Pflegebranche sorgt noch immer für Verunsicherung.

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So wurden die Mitarbeiter des DRK-Verbundkrankenhauses Altenkirchen-Hachenburg noch am 21. Januar in einem Schreiben ihres Arbeitgebers darauf hingewiesen, dass Arbeitnehmer, „die weder einen Impf- noch einen Genesenennachweis oder aber ein ärztliches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation gegen eine Corona-Schutzimpfung vorweisen können“, nach dem Infektionsschutzgesetz, „nicht beschäftigt werden dürfen“.

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