Westerburg. Als „Idiot“ und „Blödmann“ titulierte ein 45-Jähriger einen kommunalen Vollzugsbeamten, der ihm gerade wegen Falschparkerei vor einem Bankinstitut ein Knöllchen verpasst hatte.
Weil der Autofahrer bereits einschlägig vorbestraft war, er zudem auch noch unter laufender Bewährung stand, muss er dafür jetzt ins Gefängnis. Die verbale Entgleisung wird ihn elf Monate seiner Freiheit kosten.
Drei Monate Haft erhielt der 45-Jährige wegen der Beleidigung des Ordnungsbeamten, acht Monate muss er wegen einer anderen Sache verbüßen. Dabei war der Autofahrer vom Gericht ausdrücklich auf die prekäre Situation hingewiesen worden und hätte womöglich durch ein unumwundenes Geständnis einen Gefängnisaufenthalt abwenden können. Doch der Angeklagte mauerte und stiftete seinen Sohn sogar noch zu einer Falschaussage an.