Wie die Stadtverwaltung Bendorf mitteilt, ist das Baden im Rhein zwar grundsätzlich erlaubt, und zwar aufgrund der Verordnung über das Baden in Bundeswasserstraßen. Verbote gibt es nur für bestimmte Flächen in der Nähe von Häfen, dies überwacht die Wasserschutzpolizei. In Bendorf sind weite Teile des Rheinufers wegen gewerblicher Nutzung (Hafen/Gelände der Firma Kann) der Öffentlichkeit nicht zugänglich.
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Die anderen Flächen in Bendorf sind, so Stadtsprecherin Theresia Artzdorf, „wegen steiler Uferabhänge, wenig flachem Rheinufer und der Abtrennung durch die Bahnlinie überwiegend wenig attraktiv“ für Badende. Vonseiten der Stadt werde nicht kontrolliert, zumal Schutzvorkehrungen „zu den Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung als Eigentümer der Uferflächen gehören – und nicht der Kommune.