Westerburg
Drei Hühner "standrechtlich" erschossen? - T3

Westerburg - Drei Hühnern hatte ein Hahn ziemlich zugesetzt. Weil ein Jäger aus dem Westerwald sie von ihrem Leiden erlösen wollte, erlegte er sie mit seiner Flinte. Das bekam eine Nachbarin mit und erstattete Anzeige bei der Polizei. Jetzt durfte sich ein Gericht in Westerburg juristisch mit dem Sachverhalt auseinandersetzen. Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, lautete der Vorwurf.

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Westerburg – Drei Hühnern hatte ein Hahn ziemlich zugesetzt. Weil ein Jäger aus dem Westerwald sie von ihrem Leiden erlösen wollte, erlegte er sie mit seiner Flinte. Das bekam eine Nachbarin mit und erstattete Anzeige bei der Polizei. Jetzt durfte sich ein Gericht in Westerburg juristisch mit dem Sachverhalt auseinandersetzen. Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, lautete der Vorwurf.

Dem Jäger wurde vorgeworfen, dass er die Hühner gequält habe. „Er band das Huhn mit einem Seil an einen Holzpflock, richtete die Schusswaffe auf das Tier und schoss. Das Huhn verstarb an den Schussverletzungen“, hieß es in der Anklageschrift. War zunächst die Rede nur von einem Huhn, so stellte sich im Laufe des Verfahrens heraus, dass es sich um ein Federviehtrio handelte. Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Früher habe man das Federvieh auf einen Holzblock gelegt und ihm den Kopf abgeschlagen. Fertig sei die Sache gewesen, verdeutlichte Richter Hans Helmut Strüder. Das wiederum, so der Angeklagte, sei aber nicht jedermanns Sache, weshalb er schließlich mit der Schrotflinte auf die Hühner geschossen habe. Es seien auch nicht zehn Schüsse und mehr gefallen, wie von der Anzeigenerstatterin behauptet, sondern lediglich einer pro Huhn. Die Tiere seien zudem von ihm zuvor nicht angebunden worden, wie dies in der Anklage behauptet wurde, sondern er habe lediglich eines der Tiere als Lockfütterung für den Fuchs an einen Pflock gebunden. Einen weiteren Tierkadaver habe er auf ein nahes Acker geworfen, den dritten in eine Fuchsröhre geklemmt, so der Jäger.

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