Extra"Dieser Wahlwerbespot erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung."26.04.2019, 20:55 UhrBeschluss des Verwaltungsgerichts Mainz, das die Beschwerde der NPD ablehnteAktualisiert am 26. April 2019 21:02 Uhr Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz, das die Beschwerde der NPD ablehnte Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:RZ Plus Abonnement Zugriff auf alle Online-Artikel Monatlich kündbar Newsletter, Podcasts und Videos 4 Wochenfür 0,99 € testen Jetzt für 0,99 € testen Jetzt für 0,99 € testen E-Paper und RZ Plus Abonnement Zugriff auf alleE-Paper Ausgaben und Online-Artikel Monatlich kündbar Newsletter, Podcasts und Videos 4 Wochen gratis testen Jetzt testen Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden Artikel teilen Artikel teilen