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Diese Strafen drohen bei Urkundenfälschung

Wegen Urkundenfälschung gemäß Paragraf 267 des Strafgesetzbuchs macht sich strafbar, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht. Das Gesetz droht hierfür Geld- oder Freiheitsstrafen bis fünf Jahren an, teilt die Staatsanwaltschaft ergänzend mit. Bei besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Aktualisiert am 09. Dezember 2021 17:51 Uhr
Handelt der Täter als Mitglied einer Bande und hierbei gewerbsmäßig, droht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minderschweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren an.

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