Die verschiedenen Gruppen des Impf-Prioritätsplans
Die Impfverordnung der Bundesregierung ist in mehrere Prioritätsstufen kategorisiert.
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In der ersten Gruppe (höchste Priorität) befinden sich über 80-Jährige, Einwohner von Alten- und Pflegeheimen sowie alle Personen, die ambulant oder stationär in der Pflege tätig sind. Hinzu kommen Menschen, die in medizinischen Einrichtungen (Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdiensten und Impfzentren) tätig sind.