Extra
Die Regelungen im Überblick

Die Ausgangsbeschränkungen an den Feiertagen: Heiligabend von 0 bis 5 Uhr, Erster Weihnachtsfeiertag von 22 bis 5 Uhr, zweiter Weihnachtsfeiertag von 22 bis 5 Uhr, Silvester von 21 bis 5 Uhr und Neujahr von 21 bis 5 Uhr.

Die Ausgangsbeschränkungen an den Feiertagen: Heiligabend von 0 bis 5 Uhr, Erster Weihnachtsfeiertag von 22 bis 5 Uhr, zweiter Weihnachtsfeiertag von 22 bis 5 Uhr, Silvester von 21 bis 5 Uhr und Neujahr von 21 bis 5 Uhr.

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