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Die Fristen auf einen Blick

Die Grundsteuerwerte werden für den Stichtag 1. Januar 2022 festgesetzt. Zwischen Mai und August 2022 erfolgt der Versand eines Informationsschreibens mit Daten zum Grundbesitz, im August 2022 für land- und forstwirtschaftliches Vermögen.

Zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 müssen die Eigentümer über Elster ihre Feststellungserklärung abgeben. Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach den neuen Regeln erhoben. Weitere Informationen gibt es unter www.fin-rlp.de/grundsteuer.

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