Berlin – Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook verstoßen gegen geltende Verbraucherrechte: Das hat das Landgericht Berlin nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Er hatte gegen Facebook geklagt. Auswirkungen auf die Datenschutzbestimmungen sind noch unklar.
Der vzbv hatte im November 2010 Klage gegen Facebook eingereicht, weil das Unternehmen geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben hatte. Nach der mündlichen Verhandlung war am Dienstag die Urteilsverkündung: Der vzbv hat Unterlassungsanspruch gegen Facebook – wenn das Urteil rechtskäftig wird. Das teilte der Verband mit.
Carola Elbrecht, Leiterin des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ beim vzbv, zufolge muss Facebook dem Urteil entsprechend seine AGB ändern. „Da muss Facebook nach dem Urteil etwas tun, wenn sie nicht in Berufung gehen“, so Elbrecht zu unserer Zeitung. Das umfassende weltweite und kostenlose Nutzungsrecht an Inhalten darf sich Facebook demnach nicht einräumen lassen. Außerdem muss Facebook aktiv und transparent alle Nutzer über Änderungen seiner Geschäftsbedingungen informieren. Außerdem dürfe die Einwilligung der Nutzer in die Verwendung ihrer Daten für werbliche Zwecke nicht stillschweigend mit einer Klausel vorausgesetzt werden. Konkret geht es also zumindest um die Absätze 2 und 10 und 13 in den AGB. Auch Absatz 14, der das Recht zur Löschung durch Facebook regelt, hat der Verband angegriffen, weil der zu willkürlich sei.
Ob Facebook Rechtsmittel einlegt, könne sie nicht beurteilen.Facbeook erklärte in einer Stellungnahme, man werde sich die Begründung der heutigen richterlichen Entscheidung sehr genau ansehen. „Dann werden wir über weitere Schritte entscheiden. Facebook Irland, das unseren Service für die Menschen in Deutschland zur Verfügung stellt, hat sich verpflichtet, die Europäischen Datenschutzregelungen einzuhalten.“ Der kürzlich erschienene Report der Irischen Datenschutzbehörde zur Beschwerde des Wiener Studenten Mac Schrems mache das aus Sicht des Unternehmens deutlich. Eine Sprecherin des Landgerichts konnte zunächst noch nichts zu der Entscheidung sagen.
Wird die Entscheidung rechtskäftig und Facebook verwendet die bemängelten Regeln weiter, kann das Unternehmen zu Ordnungsgeld verurteilt werden, so der vzbv. „Uns wäre es aber lieber, wenn Facebook von sich aus seinen Bekundungen Taten folgen lässt und den Verbraucher- und Datenschutz in Europa akzeptiert“, so Elbrecht. „Da tut sich ja einiges, auch weil die Politik den Druck erhöht hat.“ Rechtsanwalt Henning Krieg kommentiert in seinem vor allem auf Onlinerecht spezialisierten Blog Kriegs-recht.de, mit dem Urteil dürfte sich „auf jeden Fall der Druck auf Facebook erhöhen, sein “rechtliches Framework” zu optimieren“.
Unklar ist laut vzbv noch, ob das Urteil auch die Datenschutzrichtlinien betrifft. Seit die Klage eingereicht worden ist, hat Facebook die Bestimmungen dazu geändert, das Urteil bezieht sich also zunächst auf eine alte Regelung: „Wir prüfen jetzt, ob Inhaltsgleichheit vorliegt, Falls ja, muss Facebook auch die ändern“, so Elbrecht. Wenn es größere Unterschiede gibt, werde der vzbv prüfen, ob er auch dagegen eine Klage anstrenge.
Einen Teilerfolg hatte der Verband auch schon in den vergangenen Monaten erreicht: Facebook verwendet den Freundefinder in der Form nicht mehr, gegen den der vzbv vorgegangen war. Deshalb hat das Urteil in diesem Punkt zunächst wenig Auswirkungen. Das Gericht habe aber in der mündlichen Verhandlung erklärt, dass Nutzer vor der Betätigung eindeutig über die Tragweite aufgeklärt werden müssen. Der Verband hatte sich gegen die intransparente Praxis gerichtet, bei dem Freundefinder E-Mail-Adresse und Namen der Freunde, die keine Mitglieder auf Facebook sind, dorthin zu importieren, um diese einzuladen. So landeten ungefragt auch Daten von Menschen bei Facebook, die sich dem Netzwerk vielleicht sogar bewusst verschließen. „Wenn Facebook mit der aktuellen Version des Freundefinders seiner Informationspflicht nach unserer Sicht auch nicht ausreichend nachkommt, strengen wir vielleicht auch da wieder eine Klage an.“
Vor der Klage hatte vzbv-Vorstand Gerd Billen erklärt, Facebook zeige sich beratungsresistent. Deshalb müsse der vzbv die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich erzwingen.
Update: Inzwischen liegt das Urteil vor.