Der Titel Luftkurort ist an vier Voraussetzungen gebunden
Vier Voraussetzungen müssen laut rheinland-pfälzischem Kurortegesetz für die staatliche Anerkennung als Kurort mit der Artbezeichnung Luftkurort vorliegen:
1 Ein für die Gesundheitsförderung geeignetes therapeutisches Klima, ausreichende Luftqualität und eine landschaftlich bevorzugte Lage,
2 Einrichtungen, die zur therapeutischen Anwendung des Klimas geeignet sind,
3 leistungsfähige Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes und