Extra
Der „Stein des Anstoßes“

In Paragraf 7 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Höhn ist die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters geregelt. Die Beanstandung der Kommunalaufsicht bezieht sich auf die Sätze 2 und 4 im Absatz 3. Dieser lautet in Gänze:

Aktualisiert am 03. Juni 2024 23:55 Uhr
„§ 5 Absätze 4 und 5 gelten entsprechend. Zur Berechnung des Verdienstausfalls wird der Durchschnittssatz für die für Aufgaben der Gemeinde aufgewendete Zeit außerhalb von Gremiensitzungen durch den Gemeinderat für die jeweils laufende Wahlperiode festgesetzt.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Weitere regionale Nachrichten