Als Freistaat Flaschenhals wurde ein schmaler Streifen zwischen dem Mainzer und dem Koblenzer Besatzungsgebiet bezeichnet, um die kreisförmige Radien gezogen wurden. Versehentlich deckten die beiden 30-Kilometer-Kreise ein Stück Land nicht ab, das trotz der Besatzung des Rheinlands nach dem Ersten Weltkrieg unbesetzt blieb, das aber logistisch vom nicht besetzten Teil des Deutschen Reichs abgetrennt war. Zu dem Gebiet, das von 1919 bis 1923 existierte, gehörten Lorch und Kaub ebenso wie Limburg und - anders als Diez - das damals noch selbstständige Freiendiez.