Der aktuelle Fall: "Nacht der Nächte" in Bergisch-Gladbach
Das Grundsatzurteil des BFH fiel zwar schon am 30. November 2016, doch ist die Begründung erst seit Dienstag bekannt. Konkret geht es um die „Nacht der Nächte“ in Bergisch-Gladbach. Die Karnevalsgesellschaft Alt Paffrath verlor die Berechtigung, einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent zu erheben.
Die Folgen für andere Vereine und andere Veranstalter können wegen der großen Unterschiede dennoch nicht verallgemeinert werden. Das BFH-Urteil (VR 53/15) ist via