Gemäß dem Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen (M Uko) werden die Unfallhäufungsstellen (UHS) auf Landstraßen für den Zeitraum der letzten drei Kalenderjahre betrachtet. Wie der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Diez mitteilt, gilt für Unfälle ein gewichteter Grenzwert. Unfälle mit Leichtverletzten U(LV) werden mit dem Faktor 2 multipliziert und Unfälle mit schwerem Personenschaden U(SP) (Unfälle mit Getöteten und Schwerverletzten) mit dem Faktor 5.
Stellt sich im Ergebnis der Addition beider Produkte ein Wert von 15 oder größer ein, handelt es sich um eine Unfallhäufung.