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Datenschutzbeauftragter leitet ein förmliches Prüfverfahren ein

Der Datenschutzbeauftragte des Landes, Prof. Dieter Kugelmann, wird wegen der Vorgänge bei der Gebäude- und Wohnungszählung ein förmliches Prüfverfahren einleiten, wie sein Stellvertreter Helmut Eiermann auf Anfrage unserer Zeitung erklärt. Dabei liege das Augenmerk auf der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben. „Dies betrifft in erster Linie die Integrität und Vollständigkeit der für den Versand der Mahnschreiben maßgebenden Daten sowie die diesen zugrunde liegenden Verarbeitungsprozesse.“

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Das Projekt Zensus 2022 sei zwischen den statistischen Ämtern arbeitsteilig organisiert. Die Verantwortung für den zentralen IT-Betrieb liege beim Bundesamt. Die Aufgaben und Konzepte des Statistischen Landesamts seien mit dem Landesbeauftragen für den Datenschutz abgestimmt worden.

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