Extra
Das gilt ab Sonntag in Rheinland-Pfalz

Maskenpflicht: Masken müssen weiterhin in Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern (außer von Patienten dort) getragen werden. Außerdem gilt nach wie vor in Bussen und Bahnen Maskenpflicht – sowohl im Nah- wie auch im Fernverkehr. Für alle anderen Bereiche – Einzelhandel, Schulen oder öffentliche Innenräume – ist das Masketragen freiwillig. Die Landesregierung empfiehlt dies aber zu tun, um eine Ansteckung zu vermeiden. Inhaber von Geschäften können per Hausrecht eine Maskenpflicht anordnen.

Testpflicht: In den Schulen wird weiterhin auf das Coronavirus getestet, bis Ende April werden Schulpersonal sowie die Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet. Tritt eine Infektion in einer Lerngruppe auf, müssen sich alle an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen selbst testen.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region