- Besteht für die GKM gGmbH in deren jetziger Gesellschafterstruktur die rechtliche Möglichkeit zur Schließung des Krankenhausstandortes Nastätten oder steht dem eine aus dem Landeskrankenhausplan hervorgehende Betriebspflicht entgegen, die sich „untrennbar“ auf alle GKM-Standorte bezieht?
Das beantragt die CDU-Fraktion im Kreistag Rhein-Lahn für den nächsten Kreisausschuss
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