Extra"Das Anfallrisiko war zu groß, die Angeklagte hätte sich nicht im Straßenverkehr bewegen dürfen."21.03.2017, 17:17 UhrDer Anwalt des Nebenklägers hält die Epilepsiepatientin nicht für fahrtüchtig.Aktualisiert am 21. März 2017 17:23 Uhr .. Artikel teilen Artikel teilen Ressort und Schlagwörter