Der Koblenzer Fachanwalt Haschert sagt: Beim Diensthandy darf der Arbeitgeber Vorgaben machen - aber nur in Grenzen
Darf er das? Wenn der Chef die Warn-App verlangt
Schon mehr als 13 Millionen Smartphone-Nutzer haben sich die Corona-Warn-App auf ihr Handy geladen. Für viele ist das allerdings gar nicht möglich, weil die App bei Geräten mit älteren Betriebssystemen gar nicht funktioniert. Dies sorgt für deutliche Kritik.
NicoElNino - stock.adobe.com

Die Nutzung der Corona-Warn-App ist freiwillig, betont Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Aber darf der Chef verlangen, dass Mitarbeiter die App aufs Handy laden? Für den Koblenzer Fachanwalt für Arbeitsrecht und vom TÜV Rheinland geprüften Datenschutzauditor Thomas Haschert ist die Rechtslage gar nicht so eindeutig – vor allem, wenn es ums Diensthandy geht. Wir sprachen mit ihm über Rechte und Pflichten im Betrieb. Denn einige Unternehmen führen die offizielle App des Robert Koch-Instituts bereits ein, um Mitarbeiter und Kunden zu schützen.

Aktualisiert am 29. Juni 2020 08:01 Uhr
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Herr Haschert, kann der Chef verlangen, dass ein Mitarbeiter die App auf sein privates Handy lädt?

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers endet beim Eigentum des Arbeitnehmers. Welche Apps auf dem eigenen Gerät installiert werden, entscheidet der Mitarbeiter selbst.

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