Kleinstunternehmen und Selbstständige müssen belegen, dass sie die Gelder während der Pandemie zu Recht beantragten
Corona-Soforthilfen auf dem Prüfstand: Böse Überraschung für Kleinstunternehmen und Selbstständige?
Corona-Soforthilfen
Die Corona-Soforthilfen von 2020 stehen auf dem Prüfstand. Kleinstunternehmen und Selbstständige müssen belegen, dass sie die Gelder zurecht erhalten haben.
Robert Michael. picture alliance/dpa/dpa-Zentral

Die Investitions- und Strukturbank (ISB) schreibt als Förderbank des Landes etwa 69.300 Kleinstunternehmen und Soloselbstständige an, die 2020 nach dem staatlichen Rettungsring in der Pandemie gegriffen haben. Sie alle müssen jetzt digital belegen, ob sie auch tatsächlich vollen Anspruch auf diese Corona-Soforthilfen hatten. Notfalls werden Rückzahlungen fällig – in Rheinland-Pfalz ohne Strafzinsen und der Chance, Geld in Raten abzustottern.

Aktualisiert am 11. Oktober 2023 18:14 Uhr
Als der Lockdown im März 2020 viele Unternehmen in die Existenzkrise stürzte und sich Panik verbreitete, versprach der Staat schnelle und unbürokratische Corona-Soforthilfen: bis zu 9000 Euro für Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten, bis zu 15.000 Euro für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten.

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