Das neue Jahr beginnt ohne Feuerwerk und Partys - Behörden appellieren, Kontakte zu beschränken
Corona in Rheinland-Pfalz: Das gilt im Land an Silvester
Explosive Ladenhüter: Wegen der Pandemie darf Feuerwerk in diesem Jahr weder verkauft noch gekauft werden. Foto: dpa
dpa

Rheinland-Pfalz. Die Weihnachtsfeiertage sind vorüber und damit auch die gelockerten Corona-Regeln und Kontaktbeschränkungen. Für Silvester gelten sie nicht mehr. Hier eine Übersicht, wie der Jahreswechsel in Rheinland-Pfalz gefeiert werden darf – und darüber, was verboten ist.

Feiern an Silvester: Was gilt? Im öffentlichen Raum dürfen sich laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz maximal fünf Personen aus zwei Hausständen treffen. Deren Kinder bis 14 Jahre zählen nicht. Überdies gilt an Silvester und an Neujahr bundesweit ein Versammlungsverbot.

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