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Bußgeldbemessung (Auszug aus der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung)

  • Verstoß gegen das Abstandsgebot: Jeder Beteiligte 50 Euro

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  • Verstoß gegen das Abstandsgebot: Jeder Beteiligte 50 Euro
  • Nichteinhaltung der Personenbegrenzung im öffentlichen Raum: Jeder Beteiligte: 100 Euro
  • Alkoholkonsum im öffentlichen Raum oder in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs: Jeder Beteiligte: 100 Euro
  • Nichteinhaltung der Personenbegrenzung: Betriebsinhaber, Geschäftsführung,
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