Gegen den aus Belgien eingereisten 27-jährigen Bulgaren lagen zwei Vollstreckungshaftbefehle und ein Untersuchungshaftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung sowie ein Sicherungshaftbefehl wegen sexueller Nötigung vor.
Im Jahre 2022 wurde der Bulgare wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung (4 Jahre) verurteilt. Da er jedoch in der Bewährungszeit wiederum straffällig wurde und er unbekannten Aufenthalts ist, soll der Widerruf der Bewährung geprüft werden.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und richterlicher Vorführung erfolgte die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Trier.
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Bundespolizei Trier nimmt vierfach gesuchten Bulgaren fest

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