Trier (ots) -
Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen stellte die Bundespolizei Trier im Zeitraum 8.-10.8.2025 insgesamt 76 Fahndungserfolge sowie Verstöße gegen das Aufenthalts- und Strafrecht fest und vollstreckte mehrere Haftbefehle und Ingewahrsamnahmen.
Ein Auszug:
Bei acht aus Luxemburg und Belgien ins Bundesgebiet eingereisten Personen waren die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahme wurden fünf Syrer und ein Pakistani nach Luxemburg und ein Liberianer nach Belgien zurückgewiesen. Ein mazedonischer Staatsbürger reiste über den Flughafen Hahn in sein Heimatland aus.
Vier Haftbefehle wurden auf der BAB 64 (Grenze Luxemburg), einer auf der BAB 60 (Grenze Belgien) vollstreckt. Wegen verschiedener Verkehrsstraftaten zahlten ein 40-jähriger Franzose und ein 28-jähriger Rumäne die haftbefreienden Beträge plus Kosten in Höhe von 1.165 Euro bzw. 321 Euro und blieben auf freiem Fuß.
Aufgrund eines Steuervergehens erfolgte im April 2020 die Verurteilung einer 44-jährigen Armenierin zu 125 Tagen Haft, abwendbar durch die Zahlung von 2.500 Euro. Nachdem ihr Sohn die geforderte Geldstrafe bezahlte setzte auch sie ihre Reise fort.
Am Sonntagnachmittag erfolgte die Festnahme eines 42-jährigen Rumänen und seiner 35-jährigen rumänischen Begleiterin. Der 42-jährige wurde wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Haftstrafe von 80 Tagen verurteilt; seine Begleiterin wegen Subventionsbetruges zu 60 Tagen. Durch die Zahlung der jeweiligen Geldstrafen in Höhe von 1.785 Euro und 981 Euro wurden beide Haftstrafen abgewendet. Zudem lagen gegen den 42-Jährigen zwei Vollstreckungsaufträge zur Vermögensabschöpfung vor. Hier wurde ein Betrag in Höhe von 733 Euro eingezogen.
Zu insgesamt drei Ingewahrsamnahmen deutscher Staatsbürger kam es am Freitag und Sonntag. Alle Personen waren als vermisst gemeldet; zwei wurden ihren jeweiligen Hilfeeinrichtungen, eine der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach wieder zugeführt.
Wegen eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz muss sich ein 20-jähriger Syrer verantworten. Er führte 144 Gramm Marihuana, welches er laut eigener Aussage zuvor in Luxemburg erwarb, ins Bundesgebiet ein. Mitsamt dem Mobiltelefon wurden die Drogen beschlagnahmt und der Syrer nach Abschluss der Maßnahmen an seine Wohnanschrift entlassen.
Weiterhin wurden verschiedene kleinere Verstöße im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität, bzw. der Eigentumsdelikte - hier Verstöße wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Erschleichens von Leistungen und Betrug - zur Anzeige gebracht.
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Bundespolizei Trier - ereignisreiches Wochenende

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