Der 29-Jährige, er wurde per Haftbefehl wegen Urkundenfälschung gesucht, kam eigenen Angaben zufolge aus Amsterdam und war nun auf dem Weg nach Luxemburg.
Eine Nachschau im Fahrzeug ergab u. a. den Fund eines Pakets mit weißem Pulver und eines Kanisters mit unbekannter Flüssigkeit. Ein durchgeführter Oberflächentest an den Gegenständen wies Drogenrückstände auf. Nach einer Substanzanalyse, welche die Kontrolleinheit Verkehrswege des Zolls Bitburg durchführte, erhärtete sich der Verdacht, dass es sich um Streckmittel zur Drogenherstellung handelt.
Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und der Abgabenordnung wurden eingeleitet; die Arzneimittel und das Mobiltelefon sichergestellt.
Da der Mann den haftbefreienden Betrag von 1.200 Euro nicht zahlen konnte, verbüßt er nun eine 40-tägige Haftstrafe in einer nahgelegenen Justizvollzugsanstalt.
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Bundespolizei nimmt Niederländer fest und findet Streckmittel zur Drogenherstellung

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