Gegen den zuvor unerlaubt aus der Schweiz eingereisten Libyer liegen vier aktuelle Fahndungsnotierungen vor. Ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier wegen Diebstahls, eine Ausschreibung zur Ingewahrsamnahme und zwei anhängige Ermittlungsverfahren.
Da er die gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 40-tägigen Haftstrafe in die JVA Trier eingeliefert.
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Bundespolizei nimmt gesuchten Libyer fest

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dpa