Neuerung Abschiebung aus Kirchenasyl länger möglich
Bund verschärft Regeln
Die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Zuwanderung (BAMF) haben 2015 Regeln fürs Kirchenasyl vereinbart. Wenn ein Flüchtling Schutz bei einer Gemeinde sucht, muss diese dem Amt ein Dossier über die Hintergründe des Falles vorlegen und einen Ansprechpartner benennen. Dann ist das BAMF bereit, den Fall erneut zu prüfen. Aber: Bei Dublin-Fällen entscheidet es nicht inhaltlich, „also ob Schutz zu gewähren oder ein Antrag abzulehnen ist“. Es klärt nur, „welcher Mitgliedstaat für den Asylantrag zuständig ist“, sagt Sprecherin Edith Avram.
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Die Dublin-Regelung besagt, dass der Staat, in dem ein Flüchtling erstmals den Boden der EU betritt, fürs Asylverfahren zuständig ist. Reist der Asylsuchende weiter, kann er binnen sechs Monaten in den Ersteinreisestaat zurückgeschickt werden. Nach dieser Frist ist der andere Staat zuständig.