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Bund-Länder-Programm plus drei Zusatzvereinbarungen

Der ursprüngliche DigitalPakt Schule (DigitalPakt I) ist mit Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung im Jahr 2019 in Kraft getreten und setzt einen Schwerpunkt auf die Förderung der Schulträger im Bereich der digitalen Infrastruktur.

Durch die Corona-Pandemie war schnelles Handeln gefragt, deswegen hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern zum ursprünglichen DigitalPakt Schule inzwischen insgesamt drei Zusatzvereinbarungen auf den Weg gebracht: zur Sofortausstattung von Schülerinnen und Schülern mit Endgeräten (DigitalPakt II), zur Administration (DigitalPakt III) und zu Leihgeräten für Lehrkräfte (DigitalPakt IV).

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