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Bürgermeister schlägt eine Reduzierung der Gesamtmaße vor
Das Grundstück, das bebaut werden soll, grenzt an einen Wendehammer in der Kuhnengasse an. Wie viel Abstand soll der Neubau hier haben müssen?
Volker Boch

Für eine inhaltliche Diskussion hatte Bürgermeister Andreas Nikolay dem Stadtrat einen Vorschlag unterbreitet, welche Parameter den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Projekt zwischen Simmerbach und Klappergasse umreißen könnten. Konkret vorgeschlagen hatte Nikolay dafür folgende Werte: „Festsetzungen am Simmerbach/Kuhnengasse: Abstand Wendehammer (Kuhnengasse) mindestens 5 Meter; Ausdehnung Baukörper: 50 Meter (+/- 10 Prozent);

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Grundflächenzahl (GRZ) 0,4; Geschossflächenzahl (GFZ) 1,2; Höhe Dachfirst: maximal 13,50 MeterTraufhöhe: maximal 10 Meter (gilt dann auch bei Flachdächern!); Dachform: Satteldächer oder Flachdächer; Dachneigung: Satteldächer: 45-50 Grad oder Flachdach; Abstand zur Bachkante: mindestens 10 Meter.

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