Wie der Bundeswahlleiter erläutert, kann Briefwahl entweder persönlich oder schriftlich (per Brief, E-Mail oder bei vielen Gemeinden über deren Internetseite) beantragt werden. Häufig stehen auf Wahlbenachrichtigungen auch persönliche QR-Codes zur Beantragung per Handy. Der Antrag kann noch bis spätestens Freitag, 24.
Aktualisiert am 21. September 2021 20:09 Uhr
September, 18 Uhr, gestellt werden. In dem Fall müssen die Unterlagen aber abgeholt werden. Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 26. September, 18 Uhr, vorliegen.