Wie der Bundeswahlleiter erläutert, kann Briefwahl entweder persönlich oder schriftlich (per Brief, E-Mail oder bei vielen Gemeinden über deren Internetseite) beantragt werden. Häufig stehen auf Wahlbenachrichtigungen auch persönliche QR-Codes zur Beantragung per Handy. Der Antrag kann noch bis spätestens Freitag, 24.
September, 18 Uhr, gestellt werden. In dem Fall müssen die Unterlagen aber abgeholt werden. Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 26. September, 18 Uhr, vorliegen.