Staatlicher Lohnersatz ist zwar an sich steuerfrei - Trotzdem können 2021 hohe Nachzahlungen an den Fiskus fällig werden: Böse Überraschung für Kurzarbeiter? 2021 können hohe Nachzahlungen fällig werden
Wer Kurzarbeit bisher gar nicht kannte, muss sich erst einmal in die Paragrafen einlesen – und stellt fest: In puncto Steuer ist mit der monatlichen Abrechnung das letzte Wort noch nicht gesprochen. Foto: Adobe Stock Alexander Limbach - stock.adobe.
Die Kurzarbeit ist auf Rekordniveau – auch in Branchen, in denen sie vor Corona völlig fremd war. Betroffene müssen irgendwie über die Runden kommen. Dabei denkt kaum jemand an die nächste Steuererklärung. Aber die Steuerberaterkammer warnt schon jetzt: Auf die Kurzarbeit kann das dicke Ende mit teils hohen Nachzahlungen an das Finanzamt folgen. Daher rät der rheinland-pfälzische Kammerpräsident Walter Sesterhenn, trotz knapper Kasse vorsichtshalber Geld auf die hohe Kante zu legen. Wir erklären, worauf es jetzt ankommt, damit es später kein böses Erwachen gibt.
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Ob es aber steuerliche Vergünstigungen fürs Homeoffice gibt, steht noch nicht fest. Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) schlägt eine steuerliche Förderung von bis zu 600 Euro im Jahr vor. Seine rheinland-pfälzische Kollegin Doris Ahnen (SPD) lehnt sein Modell aber ab.