Herten
Blau ist Pflicht: Kein Rosa mit dem Kölner Ordnungsamt
Tussi on Tour Sh

Herten - Pink statt Blau? Das geht nicht. Für die falsche Farbwahl bei der Parkscheibe hat eine Autofahrerin in Herten ein Knöllchen erhalten. Sie muss fünf Euro zahlen, wie eine Stadtsprecherin einen Bericht des Internetportals „derwesten.de“ am Mittwoch bestätigte.

Herten – Pink statt Blau? Das geht nicht. Für die falsche Farbwahl bei der Parkscheibe hat eine Autofahrerin in Herten ein Knöllchen erhalten. Sie muss fünf Euro zahlen, wie eine Stadtsprecherin einen Bericht des Internetportals „derwesten.de“ am Mittwoch bestätigte.

Die Stadt betonte, dass die Straßenverkehrsordnung die Farbe der Parkscheibe genau vorschreibe. Das Ordnungsamt habe deshalb Recht, wenn ein Bußgeld verhängt werde. Das Aussehen der Parkscheibe sei, genauso wie Verkehrsschilder, gesetzlich strikt geregelt. Auch handgeschriebene Zettel mit einer Uhr zum Beispiel seien nicht erlaubt.

Wirklich mit der Zeit gehen die Ordnungshüter nicht. Im Internetshop Tussi on Tour deutet alles darauf hin, dass das Accessoire doch sehr beliebt sein muss. Immerhin ist es erst ab dem 25.11.2012 wieder lieferbar.

Das Bundesverkehrsministerium hat bereits 2001 einem Bürger auf eine E-Mail-Anfrage mitgeteilt, wie eine Parkscheibe auszusehen hat: „Nach der StVO ist als Parkscheibe nur das als Bild 291 abgebildete Muster zugelassen.“ Ein Bild des Musters ist beigefügt – als Schwarz-Weiß-Kopie... Dafür ist dort aber zu lesen: „Ziffern und Schrift sind nach DIN 1451, Teil 2 “Schrift für den Straßenverkehr', die Farben nach DIN 6171 „Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen -Farben und Farbgrenzen -“ auszuführen." Das Schreiben hängt als PDF unter diesem Text.

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