Extra
Bewertungsportale beschäftigen auch Verbraucherschützer

Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz muss sich immer wieder mit Bewertungsportalen im Internet befassen, weil Verbraucher für ihre öffentlich formulierte Kritik abgemahnt werden. Die Experten raten in diesem Zusammenhang dazu, begründete und sachlich formulierte Kritik auch auf Druck nicht zu löschen, da dies juristisch als Schuldeingeständnis interpretiert werden könnte. Lügen und Beschimpfungen sind hingegen auch auf Bewertungsportalen im Internet verboten.

Wer dort falsche Tatsachen behauptet oder beleidigende Schmähkritik verbreitet, muss mit juristischen Konsequenzen rechnen, sofern sich die wahre Identität ermitteln lässt. tf

Ressort und Schlagwörter

Top-News aus der Region