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Bei Messungen mit dem Leivtec-Blitzer: So sieht die rechtliche Lage

Mit dem Leivtec-Blitzer geblitzt, das Bußgeld bereits bezahlt und jetzt das Geld von den Behörden zurückfordern? Rechtsanwalt Peter Hülshörster von der Kanzlei Dr. Holly, Rath und Hülshörster aus Montabaur macht „geblitzten“ Verkehrssündern da kaum Hoffnung. „Rechtskräftige Bußgeldbescheide sind nicht mehr angreifbar.

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Wer bereits gezahlt hat, wird sein Geld nicht zurückbekommen. Eine nachträgliche Anfechtung scheidet aus“, erklärt der Fachanwalt für Verkehrsrecht. Insoweit sei der Fall anders gelagert als vor wenigen Jahren bei einer massenhaften Falschmessung auf dem Kölner Autobahnring.

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