Extra„Bei den Anlageentscheidungen war der Rechtsgrundsatz Sicherheit vor Ertrag nicht ausreichend beachtet worden.“07.09.2022, 17:16 UhrAktualisiert am 19. August 2025 14:20 Uhr Der Landesrechnungshof über die Anlage rheinland-pfälzischer Kommunen bei der Greensill-Bank Rhein-Zeitung bei Google bevorzugen Artikel teilen Artikel teilen Ressort und Schlagwörter