„Bei allen zukünftigen Baumaßnahmen müssen mindestens zeitgleich Vorsorgemaßnahmen zum Schutze der Bevölkerung und deren Hab und Gut umgesetzt werden.“
„Bei allen zukünftigen Baumaßnahmen müssen mindestens zeitgleich Vorsorgemaßnahmen zum Schutze der Bevölkerung und deren Hab und Gut umgesetzt werden.“