Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist gesetzlich verpflichtet, die Zuerkennung von Asyl oder Flüchtlingsschutz zu überprüfen und zu klären, ob Schutz weiter notwendig ist. Widerruf ist möglich, wenn etwa falsche Angaben gemacht wurden oder Straftaten vorliegen. Im Jahr 2019 hat das BAMF 170.406 Entscheidungen im Widerrufsprüfverfahren getroffen, davon 134.228 bei der Regelüberprüfung und 36.178 wegen besonderen Anlasses.
Die meisten Entscheidungen betrafen dabei Staatsangehörige aus Syrien (115.713 Entscheidungen) und dem Irak (17.551 Entscheidungen). Die Widerrufsquote lag bei 3,3 Prozent (5610 Entscheidungen). In diesem Jahr liegt die Quote bis September bei 3,4 Prozent.