Der 30-Jährige, er reiste als Beifahrer eines Ford Transporters aus Luxemburg kommend ins Bundesgebiet ein, wurde im September 2025 wegen eines Verkehrsdeliktes zu einer Geldstrafe von 7.080 Euro verurteilt.
Bei einer durchgeführten Durchsuchung fanden die Bundespolizisten, versteckt in seiner Unterhose, eine geringe Menge Amphetamin, was die Einleitung eines Strafverfahrens zur Folge hatte.
Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 59-tägigen Haftstrafe in eine nahe gelegene
Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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BAB 64: Deutscher muss 59 Tage in Haft

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dpa
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