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Ausschuss stellt gemeindliches Einvernehmen her

Der Bau des Pflegeheims war kürzlich Thema in einer Sitzung des Hachenburger Bauausschusses. Dabei ging es darum, dass die Planung alle erforderlichen Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Auf dem Blutacker/Saynstraße“ einhält, lediglich die vorgegebene Geschossflächenzahl von 1,0 wird um fünf Prozent überschritten.

Die Verantwortlichen des Projektes erklärten dem Ausschuss, dass das Vorhaben nach der Baunutzungsverordnung von 1977 beurteilt werde. Nach der heute gültigen Verordnung werde die Vorgabe zur Geschossflächenzahl sogar um elf Prozent unterschritten. Wegen der für die Beurteilung zugrunde gelegten älteren Verordnung musste der Ausschuss allerdings das gemeindliche Einvernehmen für die Überschreitung der Geschossflächenzahl herstellen.

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