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Ausnahmegenehmigung für Heizungs- und Sanitärfirma

Ebenfalls auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung unter Vorsitz von Bürgermeister Adalbert Dornbusch stand eine Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung eines Gewerbegrundstücks in der Straße „Hohenrhein“. Dort hatte früher eine Kfz-Werkstatt und anschließend, nach einer ersten Nutzungsänderung, ein Fliesenlegerbetrieb sein Quartier. Jetzt will eine Heizungs- und Sanitärfirma die ehemalige Autowerkstatt als Betriebsgebäude nutzen.

Zwar füge sich das Vorhaben nicht in die „Eigenart der näheren Umgebung“ ein, die einem allgemeinen Wohngebiet entspreche, so die planungsrechtliche Beurteilung der Bauaufsicht. Dennoch sei die Heizungs- und Sanitärfirma als „nicht störender Gewerbetrieb“ ausnahmsweise zulässig.

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