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Welche Veranstaltungen sind derzeit erlaubt?

In der aktuell gültigen ersten Stufe sind Veranstaltungen in Innenräumen nur für besondere Zwecke gestattet: zum Beispiel bei einem öffentlichen Interesse oder für die Feier von Gottesdiensten. Hierfür gelten strenge Hygienevorgaben, Genehmigungsvorbehalte und Anzeigepflicht. Die Kontaktdaten sollten möglichst elektronisch erfasst werden. Ein tagesaktueller Test ist Pflicht. In Außenbereichen können sich bis zu 100 ungeimpfte Personen aufhalten, es gilt auch dort eine Testpflicht.

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In der zweiten Stufe können sich bis zu 100 ungeimpfte Personen in Innenräumen aufhalten, im Außenbereich bis zu 200. Brauche ich für den Friseurbesuch immer noch einen negativen Test? Für Dienstleistungen rund um die Körperpflege gelten in der ersten Stufe Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung und ein aktueller negativer Test. In der zweiten Stufe ...