Extra
Verweildauer in Einrichtungen

3 Monate lang durften Flüchtlinge in der Vergangenheit in Erstaufnahme-Einrichtungen untergebracht werden. 2015, im Jahr der Flüchtlingskrise, wurde die maximale Dauer auf sechs Monate erhöht. Für Asylbegehrende aus sicheren Herkunftsstaaten gibt es hingegen seither keine Frist mehr.

Ressort und Schlagwörter

Top-News aus der Region