Ukrainerin schmuggelt über 40 000 Euro in ihrem BH
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Die Frau hatte zunächst kein Bargeld angezeigt, auf Nachfrage dann aber eine Summe innerhalb der erlaubten 10 000 Euro angegeben. Daraufhin schöpften die Grenzer Verdacht und durchsuchten die Frau. Der Schmugglerin droht eine Geldstrafe.
Bei der Einreise in die Europäische Union muss Bargeld über 10 000 Euro bei der zuständigen Zollstelle schriftlich angemeldet werden. Wer dagegen verstößt, kann eine Geldbuße von bis zu einer Million Euro erhalten.