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Udo Vetter: Zeugen sollten sich zurückhalten
Ist es problematisch, wenn sich der Zeuge eines Strafverfahrens öffentlich über den Gegenstand des Prozesses äußert?
Ein Zeuge unterliegt keiner besonderen Schweige- oder Zurückhaltungspflicht, wenn er seine Meinung äußert. Er muss sich nur an das Gesetz halten, darf zum Beispiel nicht verleumden. Trotzdem würde ich zur Zurückhaltung raten.
Warum?
Ein wichtiger Zeuge steht ...