Streit um Rock am Ring deckt Gesetzeslücke auf: Innenministerium hätte eingreifen können
Von Peter Burger und Markus Kuhlen
Nach dem erzwungenen Abbruch von Rock am Ring aufgrund mehr als 70 Verletzter und schwerer Unwetter, hatte es Diskussionen um die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit von Behörden gegeben. So gab es auch eine Debatte, warum letztlich die Verbandsgemeinde Mendig die Entscheidung zum Abbruch treffen musste. Während des Festivals hieß es, das Innenministerium könne nur beraten, aber nicht selbst entscheiden.
Dem widerspricht Stelkens mit Blick auf das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Dort ist geregelt, dass eine „Aufsichtsbehörde“ wie das Innenministerium die Befugnisse von ihr unterstehenden Behörden ausüben kann. Das heißt, dass Innenminister Roger Lewentz die Entscheidungsgewalt an sich hätte reißen können, wenn er es gewollt hätte. Allerdings, so sagt der Experte, ist dieses Vorgehen nicht gängige Praxis.
Unterdessen ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz in Trier von Innenminister Lewentz gebeten worden, vor dem Hintergrund der Diskussionen um die Absage noch einmal Zuständigkeiten und Genehmigungslage abzuklären. Die ADD war auch vor dem Festival in die Erarbeitung der Rettungspläne eingebunden. Auch das Innenministerium selbst will die Erkenntnisse untersuchen, bewerten und für eine nächste Großveranstaltung in entsprechende Handlungsanleitungen umsetzen.
Ob diese dann noch einmal für ein Rock am Ring in Mendig entscheidend sein wird, scheint fraglich. Denn nachdem es zum offenen Bruch zwischen Veranstalter Marek Lieberberg und den Behörden gekommen ist, bringt sich Mönchengladbach als Alternative wieder ins Gespräch. Die Stadt war bereits nach dem Weggang des Festivals vom Nürburgring ein heißer Kandidat als Standort gewesen.