Streit um Rock am Ring deckt Gesetzeslücke auf: Innenministerium hätte eingreifen können
Mendig. In Rheinland-Pfalz und vielen anderen Bundesländern gibt es eine rechtliche Lücke bei der Genehmigung von Großveranstaltungen. Das sagt Professor Ulrich Stelkens von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Seiner Analyse nach kann beispielsweise ein Megafestival wie Rock am Ring mit mehr als 90 000 Besuchern ohne behördliche Genehmigung veranstaltet werden.
Von Peter Burger und Markus Kuhlen
Nach dem erzwungenen Abbruch von Rock am Ring aufgrund mehr als 70 Verletzter und schwerer Unwetter, hatte es Diskussionen um die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit von Behörden gegeben. So gab es auch eine Debatte, warum letztlich die Verbandsgemeinde Mendig die Entscheidung zum Abbruch treffen musste.