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Stoppen ist bei roter Ampel grundsätzlich Pflicht

Der Grünpfeil ermöglicht Verkehrsteilnehmern das Abbiegen nach rechts bei roter Ampel, wenn die Straße frei ist. Im Gegensatz zum leuchtenden grünen Pfeil, den es an manchen Ampeln gibt, verpflichtet das nicht leuchtende Verkehrszeichen aber grundsätzlich zum Stoppen an der Haltelinie. Das Auto einfach bei Rot über die Ampel rollen zu lassen, ist bei einem Grünpfeil ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.

Statistisch gesehen passieren an Ampeln mit Grünpfeilen besonders viele Unfälle mit Fußgängern, weil Autofahrer sich nicht an diese Vorschrift halten. Das Zusatzzeichen darf deshalb nicht an Kreuzungen montiert werden, an denen ein hohes Sicherheitsrisiko für Fußgänger durch eingeschränkte Sichtverhältnisse besteht.

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