Koblenz

Knöllchen-Prozess wegen Schilderwald in Koblenzer Löhrstraße

Halteverbot: Offenbar ein Grund zur Aufregung.
Halteverbot: Offenbar ein Grund zur Aufregung. Foto: Symbolbild

Skurriler Prozess um ein 15-Euro-Knöllchen: Ein Koblenzer (70) parkte am 22. April an der Koblenzer Löhrstraße im eingeschränkten Halteverbot. Doch er zahlte nur die Hälfte des Bußgeldes. Begründung: Der Schilderwald in der Oberen Löhrstraße sei derart undurchsichtig, dass die Stadt an seinem Falschparken eine Teilschuld habe.

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Koblenz – Skurriles Gerichtsverfahren wegen eines 15-Euro-Knöllchens: Ein Rentner (70) ärgerte sich über den „Schilderwald“ in der Oberen Löhrstraße in Koblenz. Und er ließ sich wegen eines Strafzettels auf einen Rechtsstreit mit der Stadt ein.

Jetzt gab ihm ein Richter am Amtsgericht Koblenz recht und erließ ihm die Hälfte des Bußgeldes. „Die Beschilderung in der Löhrstraße ist wirklich unübersichtlich. Ich parke dort nie, mir ist das zu kompliziert“, sagte der Richter. Trotzdem: Der Rentner muss jetzt wohl mehr Geld bezahlen, als ihn das Knöllchen gekostet hätte.

Rückblick: Am 22. April kurvt der Rentner Erik Kothny in seinem Fiat durch die Innenstadt. Er sucht einen Parkplatz und wird fündig. Er parkt in Höhe der oberen Löhrstraße 82. Kurz später heftet ihm eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes ein Knöllchen an die Scheibe. Denn das Auto steht im eingeschränkten Halteverbot. Bußgeld: 15 Euro.

„Stadt trägt Teilschuld“

Der Rentner räumt ein, dass er falsch parkte. Aber der RZ sagte er: „Der Schilderwald in der Löhrstraße ist undurchschaubar und irreführend. Darum hat die Stadt eine Teilschuld an meinem Falschparken.“ Er weiß, dass das Ganze eigentlich eine Lappalie ist. „Ich nehme das nicht so ernst. Aber ich finde schon, dass man sich nicht alles gefallen lassen darf.“

FDP-Antrag im Stadtrat?

Der 70-Jährige entwickelte großen Eifer im Knöllchenstreit. Für das Gerichtsverfahren versuchte er die „Schilderwut“ der Stadt in der Löhrstraße zu dokumentieren. Er trug alle Schilder in einen Plan ein. Und er fotografierte sie, klebte sie auf ein Papier nebeneinander – so wie sie in der Straße stehen. Er sagt: Am rechten Straßenrand gibt es auf 50 Metern fünf Parkschilder. Die Stadt sagt: Es sind nur vier Schilder, und zwar auf 74 Metern.

Der Rentner legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Er behauptet, dass es zwei Schuldige an dem Knöllchen gibt: die Stadt und er. Darum überwies er dem Ordnungsamt nur die Hälfte des Bußgeldes: 7,50 Euro. Den Rest hat ihm der Richter am Amtsgericht jetzt erlassen. Aber: Der Mann muss die Hälfte der Verfahrenskosten bezahlen. Das kommt ihn deutlich teurer als das Knöllchen.

Vielleicht hat das Verfahren ein Nachspiel: Das Stadtratsmitglied Friedhelm Pieper (FDP) kündigte an, er werde sich dafür einsetzen, dass die Stadt die Beschilderung in der oberen Löhrstraße überprüft.Hartmut Wagner