Innenministerium rechnet mit deutlich mehr Impfdosen bis Ende Mai – Nachrückerlisten auch für Wehrleute in Impfzentren?
Die Impfreihenfolge sei allerdings von der ständigen Impfkommission (Stiko) und dem Ethikrat des Bundes festgelegt worden und nicht von den Bundesländern. Laut Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums gehörten Menschen, die bei Feuerwehr und Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks (THW) tätig sind, zur dritten Priorisierungsgruppe („Erhöhte Priorität“) und seien damit bereits gegenüber dem Großteil der Bevölkerung priorisiert. Seit 23. April könnten sich Feuerwehrleute in Rheinland-Pfalz für eine Impfung anmelden. In der Ministerkonferenz habe man gegenüber Bundesinnenminister Horst Seehofer vorgebracht, dass alle Helfer im Katastrophenschutz in der Impfreihenfolge noch weiter priorisiert werden sollten. Darauf sei die Bundesregierung aber nicht eingegangen. Hinzu komme, dass laut Landesgesundheitsministerium derzeit noch rund 30.000 registrierte Personen aus den Prioritätengruppen 1 und 2 auf einen Termin warteten. Bis Ende Mai und im Juni sei mit einer deutlich steigenden Impfdosenlieferung nach Rheinland-Pfalz zu rechnen, „sodass wir zuversichtlich sind, dass registrierte Personen zeitnah geimpft werden können“, schreibt das Innenministerium. Am Donnerstag teilte dann Daniel Stich, Ministerialdirektor im Gesundheitsministerium und Impfkoordinator des Landes, in einer Presseerklärung mit, dass auf Grundlage der Bundesimpfverordnung die Möglichkeit bestehe, dass Kommunen beispielsweise in Impfzentren oder Teststellen eingesetzte „Kameraden“ bei der Impfung vorziehen. Dies ist möglich, wenn die am Ort tätigen Feuerwehrleute für eine effiziente Durchführung der Schutzimpfungen zentral sind oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist, insbesondere um einen Verwurf von Impfstoffen zu vermeiden. Dazu werden in allen Impfzentren sogenannte „Nachrückerlisten“ geführt. mok/mz
Archivierter Artikel vom 21.05.2021, 18:17 Uhr